Temporäre Gebührenbefreiung von Grundbuchseintragungen
Temporäre Gebührenbefreiung von Grundbuchseintragungen: Beim Kauf einer Wohnung oder anderen Immobilie fallen grundsätzlich Eintragungsgebühren von 1,1% vom Kaufpreis für die Eintragung des Eigentums und 1,2 % vom sichergestellten Betrag für…