immo-anwalt.at

Sie wollen eine (Eigentums-)Wohnung, ein Haus oder eine sonstige Immobilie kaufen oder schenken und benötigen einen Rechtsanwalt? Wir unterstützen Sie gerne!

„Real estate can be a good investment under certain circumstances.“

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Warren Buffett

Wohnung kaufen

immo-anwalt.at übernimmt für Sie
  • Übermittlung einer Checkliste mit vom Verkäufer oder vom Makler einzuholenden Unterlagen und Informationen,
  • Prüfung sämtlicher Unterlagen,
  • Erstellung eines Kaufanbots,
  • Erstellung von Kaufvertrag und Treuhandvertrag,
  • allfällige Verhandlungen mit dem Verkäufer bzw. dessen Rechtsanwalt,
  • allfällige Korrespondenz mit Ihrer finanzierenden Bank,
  • sichere Treuhandabwicklung über das elektronische Anwaltliche Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien (eATHB),
  • Antragsstellung beim Grundbuch,
  • Selbstberechnung und Abführung der Eintragungsgebühr und der Grunderwerbssteuer.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie erforderlichenfalls gerne auch bei Fragen des Ausländergrunderwerbs und mietrechtlichen Fragen, etc.

Wohnung schenken

immo-anwalt.at übernimmt für Sie
  • Prüfung sämtlicher Unterlagen,
  • Beratung über weitere im Grundbuch einzutragende Rechte wie eines Belastungs- und Veräußerungsverbots, Fruchtgenuss- oder Wohnrechts,
  • Erstellung eines Schenkungsvertrages,
  • Antragsstellung beim Grundbuch,
  • Selbstberechnung und Abführung der Eintragungsgebühr und der Grunderwerbssteuer.

Rechtsanwalt Mag. Georg Buresch, MBA

Ich bin Rechtsanwalt in der beinahe 35 Jahre bestehenden Familienkanzlei BURESCH Rechtsanwälte (vormals BURESCH KORENJAK Rechtsanwälte) und verfüge über mehr als zehn Jahre praktische Erfahrung im Bereich des Immobilien- und Wirtschaftsrechts. Ich wickle regelmäßig Transaktionen über Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und industriell genutzte Liegenschaften ab. In den letzten Jahren habe ich mich unter anderem im Rahmen meines berufsbegleitenden Masterstudiums ausführlich mit der Digitalisierung der Rechtsbranche und künstlicher Intelligenz beschäftigt. Ich bin überzeugt, dass Rechtsberatung für den Mandanten persönlich, serviceorientiert und leicht verständlich erbracht werden muss und würde mich freuen, auch Sie zu meinen Mandanten zu zählen!

FAQ

Neben der Abwicklung von Kauf- oder Schenkungsverträgen über Wohnungen, verfügen wir auch über umfassende Erfahrung in der Abwicklung der Übertragung von anderen Objekten wie Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Luxusvillen, Büros, Lager oder Industrieimmobilien.

Beim Kauf einer Wohnung oder anderer Immobilien fallen folgende Nebenkosten an:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % vom Kaufpreis,
  • Eintragungsgebühr: 1,1% vom Kaufpreis (sofern keine temporäre Befreiung vorliegt),
  • bei Aufnahme einer Hypothek: 1,2 % Eintragungsgebühr vom sichergestellten Betrag (sofern keine temporäre Befreiung vorliegt),
  • Kosten der Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar, sowie
  • allfällige Maklerprovision.

Das von mir verrechnete Honorar hängt vom Aufwand und vom Kaufpreis ab. In der Regel liegt mein Honorar zwischen 1 – 3 % des Kaufpreises. Dazu kommen 20 % Umsatzsteuer und die Barauslagen (Grundbuchsabfrage, Archivierungs- und Eingabengebühr, Porto, etc.) Sollte Ihr Kaufanbot nicht angenommen werden, verrechne ich statt der Pauschale für den mir entstandenen Aufwand einen angemessenen, vorab individuell vereinbarten Stundensatz.

Bei der Schenkung einer Wohnung fallen folgende Nebenkosten an:

  • Grunderwerbsteuer (Stufentarif von 0,5 – 3,5 % vom Grundstückswert),
  • Eintragungsgebühr (1,1% vom Wert der Wohnung, wobei im Familienkreis eine begünstigte Bemessungsgrundlage zur Anwendung kommt),
  • Kosten des Notars (Unterschriftsbeglaubigung oder Notariatsakt).

Das von mir verrechnete Honorar hängt vom Aufwand und vom Wert der Immobilie ab. In der Regel verrechne ich eine Pauschale zuzüglich Umsatzsteuer und Barauslagen, die deutlich günstiger als beim Kauf einer Immobilie ist.

Ich verrechne mein Honorar in der Regel, sobald unterschriftsreife Verträge vorliegen und ein Termin für die Unterfertigung vereinbart wurde.

Grundsätzlich können Sie auch einen Notar mir der Abwicklung Ihres Immobilienkaufs beauftragen. Notare sind jedoch gesetzlich zur Unparteilichkeit verpflichtet. Rechtsanwälte sind demgegenüber verpflichtet die Rechte ihrer Mandanten „gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten.“  Das gilt insbesondere, wenn Ihr Vertragspartner selbst durch einen Rechtsanwalt vertreten ist. Ist das nicht der Fall, so treffen mich als Vertragserrichter und Treuhänder auch gegenüber Ihrem Vertragspartner gesetzliche Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten. Darüber hinaus muss ich die Interessen des Vertragspartners jedoch auch dann nicht vertreten. Weiters können Rechtsanwälte vor allen Zivil- und Verwaltungsgerichten tätig werden. Das ist Notaren nur eingeschränkt möglich. Schließlich liegt das von mir verrechnete Honorar in der Regel unter dem von Notaren verrechneten Honorar nach dem Notariatstarifgesetz.

Rufen Sie uns entweder an, schreiben Sie uns ein E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf der Website. Wir übermitteln Ihnen im Anschluss ein individuelles Angebot für unser Honorar und schicken Ihnen unsere Auftragsbedingungen, die wir von Ihnen unterschrieben benötigen. Dafür können Sie diese entweder ausdrucken, unterschreiben und scannen bzw. fotografieren oder direkt Ihre digitale Signatur (ID Austria) verwenden. Danach übermitteln wir Ihnen eine Checkliste mit den vom Verkäufer oder vom Makler einzuholenden Unterlagen und beginnen mit meiner Prüfung. Sollten Sie vorab fragen haben, können Sie uns selbstverständlich unverbindlich anrufen oder uns ein E-Mail schreiben.

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Temporäre Gebührenbefreiung von Grundbuchseintragungen: Beim Kauf einer Wohnung oder anderen Immobilie fallen grundsätzlich Eintragungsgebühren von 1,1% vom Kaufpreis für die Eintragung des …

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    Telefon: +43 (1) 512 21 02

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